E-Rezept verpflichtend ab 01.01.2024

Liebe Patientinnen und Patienten,

Ab 01.01.2024 ist das E-Rezept verpflichtend für Arztpraxen. Das gewohnte rosa Kassenrezept entfällt damit.

Dies gilt aktuell nur für zu Lasten der Krankenkasse verordnungsfähige Medikamente. Dies gilt nicht für Privatrezepte oder frei verkäufliche Medikamente oder Medizinprodukte und Heilmittel (alles aus dem Orthopädiehaus) und digitale Gesundheitsanwendungen.  (DIGA)

Das E-Rezept kann von den Patientinnen und Patienten über verschiedene Wege genutzt werden:

Patientinnen und Patienten können das E-Rezept einfach mit ihrer Elektronischen Gesundheitskarte (eGK) einlösen. Dazu müssen sie ihre eGK in der Apotheke nur in das Kartenterminal stecken.

Das E-Rezept kann auch per Smartphone über eine sichere E-Rezept-App verwaltet und an die gewünschte Apotheke gesendet werden.

Die für die Einlösung des E-Rezepts erforderlichen Daten (QR-Code) können als Papierausdruck in der Arztpraxis ausgehändigt werden. (nur in begründeten Ausnahmefällen)

Für die Nutzung der sicheren E-Rezept App benötigen Versicherte eine NFC-fähige elektronische Gesundheitskarte sowie ihre Versicherten-PIN, die sie bei ihrer Krankenkasse erhalten.

Bei weiteren Fragen wenden Sie sich an Ihre Krankenkasse oder an unseren Gesundheitsminister.