Hausarztvertrag

Seit 2008 gibt es in Baden-Württemberg ein zweites Abrechnungsprogramm (initial durch die AOK, mittlerweile nehmen auch die Betriebskrankenkassen, die Ersatzkassen, die IKK, die LKK und die Knappschaft Bahn- See daran teil).

Den sogenannten Hausarztvertrag (HzV). Die überwiegende Mehrzahl der Patienten ist sehr zufrieden mit dem Vertrag (Prognos Umfrage zur Patientenzufriedenheit). Ausserdem belegte eine neue wissenschaftliche Studie den kostensparenden Effekt der Hausarztverträge mit weniger Klinikeinweisungen usw. (Zur Pressemitteilung)

Was bedeutet das für Sie als Patient?

Durch den Hausarztvertrag bindet sich der Patient an den Hausarzt seiner Wahl. Das hat nichts mit Bauernfängerei zu tun, sondern vielmehr mit Vertrauen. Außerdem hat der Hausarzt eine lenkende Funktion. Indem er, aufgrund seiner Fachkenntnis, die Patienten entweder selbst behandelt oder zu einem entsprechenden Facharzt schickt, werden unnötige Facharzttermine vermieden (nicht jeder Brustschmerz kommt vom Herzen!). Deshalb brauchen HzV-Patienten immer eine Überweisung zum Facharzt. Andererseits wird dadurch gewährleistet, daß der Hausarzt auch einen Facharztbericht bekommt.

Je nach Krankenkasse haben HzV-Patienten auch Vorteile (schnellere Facharzttermine, jährliche Gesundheitsuntersuchung etc.)

Informieren Sie sich gerne darüber bei unserem Team.

Was bedeutet das für den Hausarzt?

Durch den Hausarztvertrag bekommt der Hausarzt eine bessere und kalkulierbarere Vergütung. Dies lässt einerseits eine bessere betriebswirtschaftliche Planung zu, andererseits ist es eine bedeutsame Maßnahme um den Beruf des Hausarztes attraktiv zu erhalten.

Der Hausarztvertrag trägt also dazu bei eine flächendeckende hausärztliche Versorgung, gerade in ländlichen Gebieten, zu gewährleisten.

Mindestens ebenso bedeutsam wie der finanzielle Aspekt ist die deutlich vereinfachte Abrechnungssystematik und dadurch deutlich weniger Bürokratie und damit mehr Zeit für Sie als Patient.